Ausdruck | Erläuterung |
Leasingzins | Bezeichnet den Zins, welcher durch die Leasingfinanzierung resultiert und durch den Leasingnehmer zu bezahlen ist. Je nach Kontext kann es sich auch um den Zinssatz handeln, welcher zur Berechnung des Zinses zur Anwendung kommt. Es kommt vor, dass die Leasingrate fälschlicherweise als Leasingzins bezeichnet wird. |
Leasingrate | Monatliche Rate, welche im Rahmen des Leasings durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber zu bezahlen ist. Diese Rate besteht aus einem Amortisationsanteil und aus einem Zinsanteil. Die Grösse der beiden Teile bestimmt, wie viel mit jeder Rate an Zins und Amortisation des Kapitals geleistet wird. |
Restwert | Oft auch kalkulatorischer Restwert genannt, bezeichnet der Restwert den Betrag, welcher am Ende des Leasingvertrags übrig bleibt. |
Laufzeit | Bezeichnet die Dauer eines Leasingvertrages, in der Regel in Anzahl Monaten. |
Leasinggeber | Bezeichnet jene Vertragspartei eines Leasingvertrages, welche die Finanzierung bereitstellt. |
Leasingnehmer | Bezeichnet jene Vertragspartei eines Leasingvertrages, welche die Finanzierung beansprucht. |
Leasingobjekt | Bezeichnet den Gegenstand, welcher dem Leasing zugrunde liegt. |
Leasingsubjekt | Bezeichnet den Leasingnehmer |
GWG | Das Geldwäschereigesetz enthält Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäscherei. |
KKG | Das Konsumkreditgesetz enthält Bestimmungen zur Vergabe von Konsumkrediten. |
Code 178 | Bezeichnet einen Code, welcher bei Leasingfahrzeugen häufig im Fahrzeugausweis eingetragen wird um anzuzeigen, dass der Halter dieses Fahrzeuges nicht gewechselt werden darf. |
Eigentümer | Bezeichnet diejenige Partei, welcher der Leasinggegenstand rechtlich zugeordnet ist. So liegt das Eigentum an einem Leasingfahrzeug die gesamte Leasingdauer über beim Leasinggeber. |
Besitzer | Bezeichnet diejenige Partei, welche die tatsächliche Herrschaft über den Leasinggegenstand hat. So ist der Leasingnehmer die gesamte Leasingdauer über Besitzer eines Leasingfahrzueges. |